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UKRAINE News: EU-Außenbeauftragter Borrell: Finanzielle Folgen für europäische Regierungen und Bürger deutlich höher als eigentliche Ukraine-Unterstützung

Der EU-Außenbeauftragte und Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, hat die Kosten der Ukraine-Hilfe sowie die finanziellen Folgen für die Bevölkerung in Europa beziffert. Wenn man die gesamte militärische, zivile, wirtschaftliche, finanzielle und humanitäre Unterstützung addiere, betrage die Unterstützung zugunsten der Ukraine etwa 60 Milliarden Euro für Europa, sagte er auf der Sicherheitskonferenz „Shangri-La-Dialog“ Anfang Juni in Singapur laut Redemanuskript.

Wenn die Unterstützung einbezogen werde, die die europäischen Regierungen zahlen mussten, um ihren eigenen Familien und Unternehmen zu helfen, sich den hohen Preisen für Strom, Nahrungsmittel zu stellen, lägen die Subventionen „an unser Volk, um den Folgen des Krieges zu begegnen“, bei 700 Milliarden Euro – zehnmal mehr als die Unterstützung für die Ukraine, sagte Borrell weiter.
Damit werde deutlich, dass die „Folgen dieses Krieges nicht auf das Geschehen in der Ukraine reduziert sind, sondern auf die Schockwellen, die der Krieg überall auf der Welt auslöst“. Zudem sagte Borrell, dass in den vergangenen 15 Monaten in Europa „politische Tabus“ gebrochen worden seien.

(Redaktionelle Anmerkung: Borrells Redemanuskript auf der Internetseite des Diplomatischen Dienstes der EU automatisch übersetzt in Deutsch vom Dienst „eTranslation“ der EU-Kommission.)

Kontakt: Leitender Sprecher für Außen- und Sicherheitspolitik, Peter Stano, Telefon: +32 460754553, E-Mail: peter.stano@ec.europa.eu;
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Hauptgebäude, 9A Rond Point Schuman, 1000 Brüssel, Belgien; Telefon: +32 25841111

8. Juni 2023

UKRAINE News: Große Unterschiede bei Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge im europäischen Vergleich

In einem ausführlichen Beitrag hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in verschiedenen europäischen Staaten miteinander verglichen. Wie der Online-Artikel ergab, fallen etwa Sozialleistungen für diese Flüchtlinge in den beispielhaft untersuchten Ländern Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Rumänien und Schweiz sehr unterschiedlich aus. 

Seit Beginn des Krieges im Februar 2022 wurde mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Ukraine zur Flucht gezwungen, wie es in dem Text „Welche Sozialleistungen es für Ukraine-Geflüchtete in Europa gibt“ heißt. Etwa 8,3 Millionen Menschen aus dem Land würden mittlerweile in europäischen Staaten leben (Stand: 30.05.2023), darunter etwa eine Million in Deutschland

Bislang seien dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) zufolge rund zwölf Millionen Menschen aus der Ukraine über Polen geflohen, dauerhaft wären in dem ukrainischen Nachbarland 1,6 Millionen Flüchtlinge geblieben. Registrierte Geflüchtete hätten in Polen unter anderem die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 300 Złoty (etwa 66 Euro) sowie Kindergeld in Höhe von umgerechnet 110 Euro pro Kind und Monat zu beantragen. 

In Tschechien seien die Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Alle, die ihren Schutzstatus behalten wollen, müssten sich online registrieren und ein Visum abholen. Im Gegenzug seien sie kostenlos krankenversichert und könnten arbeiten, studieren oder Kindertagesstätten und Schulen besuchen. 

Die Schweiz vergebe den Schutzstatus S an ukrainische Geflüchtete. Bisher hätten mehr als 80.000 Ukrainer diese Kategorie bekommen. Sie beinhalte den Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen könne, erhalte Sozialhilfe vom zugewiesenen Kanton. Diese liege jedoch deutlich niedriger als für die einheimische Bevölkerung – nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zwischen 30 und 60 Prozent. 

In Rumänien halten sich laut MDR von insgesamt rund drei Millionen Menschen, die über die ukrainisch-rumänische Grenze geflohen sind, noch etwa 94.000 im Land auf. Die Ukrainer genießen in Rumänien ein sogenanntes temporäres Aufenthaltsrecht. Damit müssten sie keinen Asylantrag stellen und könnten kostenlos zum Arzt gehen und ihre Kinder auf eine rumänische Schule schicken. Die staatlichen Beihilfen seien seit Mai 2023 gekürzt.

– Kontakt zu den Autoren Andreas Sandig und Alicia Müller von MDR AKTUELL

2. Juni 2023

UKRAINE News: 29.397 Kriegsflüchtlinge aus dem Land in Sachsen-Anhalt offiziell aufgenommen

Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist in Sachsen-Anhalt die Marke von 30.000 Menschen fast erreicht worden. Allerdings steigt die Gesamtzahl seit mehreren Wochen nur noch geringfügig an, mitunter ist sie je nach Stichtag rechnerisch sogar rückläufig. So wurden den Kommunen zufolge bisher 29.397 dieser Flüchtlinge direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen. Darunter sind mindestens 2.588 Mädchen und Jungen im Kindergarten- und 6.741 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 22. Mai 2023, 15.00 Uhr) – siehe Aktuelle Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalts.

In der Zwischenunterkunft des Landes hält sich den Angaben zufolge derzeit kein Kriegsflüchtling auf (Stand: 23. Mai 2023, 09.30 Uhr). Als einzige Zwischenunterbringung in Sachsen-Anhalt dient das Hotel Ambiente in Halberstadt (Landkreis Harz).

Die Zahl der aufgenommenen Ukraine-Flüchtlinge unterliege ständigen Veränderungen durch Ein- und Ausreisen, erläuterte das Innenministerium. Nach wie vor träfen kontinuierlich Flüchtlinge aus der Ukaine in Sachsen-Anhalt ein, um hier Schutz zu suchen. Zugleich würden Kriegsflüchtlinge in die Ukraine zurück- oder in andere Staaten weiterreisen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte nähmen in Abständen Prüfungen und Bereinigungen des Personenbestandes vor, um Kriegsflüchtlinge aus der Statistik zu streichen, die sich nicht mehr in Sachsen-Anhalt aufhalten.

Zum Vergleich: Bei den Aufnahmezahlen in Sachsen-Anhalt wurde der Wert vom Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen im Jahr 2015 mit damals 34.340 Personen in Sachsen-Anhalt annähernd erreicht. Dabei handelte es sich jedoch um offiziell registrierte Asylbewerber. Aktuell brauchen Flüchtlinge aus der Ukraine dagegen keinen Asylantrag zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen zu stellen. Für sie gilt eine Ausnahmeregelung.

Kontakt: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17.Juni“, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567 5514, E-Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

26. Mai 2023

UKRAINE News: Broschüre „Tipps für Termine bei Behörden – Cool bleiben!“ aus Thüringen nunmehr auch auf Ukrainisch und Russisch

Die bisher in fünf Sprachen erhältliche Broschüre „Tipps für Termine bei Behörden – Cool bleiben!“ des Projektes „CoRa“ in Thüringen ist jetzt in der digitalen Variante auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar (Поради для термінів в державних управліннях Залишайтесь розслабленими! / Рекомендации по приемам в государственных учреждениях Сохраняйте спокойствие!).

Den Schwerpunkt des 16 Seiten umfassenden Leitfadens bilden Hinweise zum Verhalten und zu den Rechten bei Behördenterminen, damit diese Vorsprachen erfolgreich verlaufen (Mitteilung des Flüchtlingsrates Thüringen).

Die Informationen sind allgemeingültig und in sieben Themenbereiche gegliedert. So geht es etwa um die Begleitung durch Beistände oder Bevollmächtigte und mündliche Übersetzungen bei den Terminen. Empfohlen wird zum Beispiel, Gesprächsnotizen anzufertigen und Namen von zuständigen Mitarbeiterinnen zu notieren. Auch sollten noch vor Besuchen in Behörden die Rechte und Pflichten der „Kunden“ recherchiert werden.

Die Autoren der Broschüre raten ferner dazu, Anträge und Formulare erst nach gründlicher Prüfung zu unterschreiben. Darüber hinaus listet der Leitfaden Kontaktdaten von Ansprechpartner für weiterführende Informationen auf, jedoch auf Thüringen beschränkt.

Das Projekt „[CoRa] – contra Rassismus – pro Migration und Asyl“ ist ein Kooperationsvorhaben des DGB-Bildungswerkes Thüringen e. V. und des Flüchtlingsrates Thüringen e. V.

Kontakt: Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Schillerstraße 44, 99096 Erfurt, Telefon: +49 361 51805125, E-Mail: info@fluechtlingsrat-thr.de

16. Mai 2023

Aktuell (актуальна інформація / актуальная информация)

Hier finden Sie die aktuellen Meldungen zur Ukraine-Krise auf Bundes- und Landesebene.
Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und sind danach in den Themenrubriken auf dieser Seite abrufbar.

Nachrichtenzeitraum: 16.05.23  08.06.23

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Sozialgesetzbuch / Grundsicherung (базові виплати згідно з Соціальним кодексом - SGB II / базовые выплаты согласно Социальному кодексу - SGB II)

Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Sachsen-Anhalt: Checkliste für den Übergang in das SGB II (Stand/Статус: 23.05.2022);
Інформація для біженців з України в Саксонії-Ангальт: контрольний список для переходу на SGB II;
Информация для беженцев из Украины в Саксонии-Анхальт: Контрольный список для перехода на SGB II.

Geflüchtete aus der Ukraine haben seit dem 01. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II-Leistungen). Das örtliche Jobcenter unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen. Die Leistungen des SGB II orientieren sich am Einzelfall. Geflüchtete aus der Ukraine, die zuvor Asylbewerberleistungen bezogen haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Dies geschieht automatisch. Die Jobcenter werden aber weitere Angaben benötigen.

Anspruchsberechtigt sind Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits vor dem 01. Juni 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind bzw. bereits den Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diese Dokumente werden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Fiktionsbescheinigung nach dem 01. Juni 2022 ausgestellt werden, ist das Jobcenter in der Regel erst ab dem Folgemonat der Ausstellung für die Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Bitte stellen Sie einen gesonderten Antrag beim Jobcenter.

Die Asylbewerberleistungsbehörden unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Es drohen somit keine Versorgungslücken. Haben Sie bisher keine Asylbewerberleistungen erhalten, so ist ein gesonderter Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich, um dort Leistungen zu beziehen. Dieser kann auch formlos gestellt werden. 

In den oben genannten Dokumenten erfahren Sie mehr über:

  • Krankenkassenwahl / Rentenversicherungsnummer
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Bankkonto
  • Kindergeld
  • Ukrainische Altersrente

Zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben der LAMSA e.V. und das Sozialministerium Sachsen-Anhalts ein zweisprachiges Merkblatt herausgegeben (Освіта та суспільне життя – стають для Вас та дітей ближчими) - Stand: 29.09.2022.

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Ansprechpersonen und Beratungsstellen (контактні особи та консультації / контактные лица и консультации)

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Engagement für Geflüchtete (для тих, хто бажає допомогти біженцям / для тех, кто желает помочь беженцам)

Sie wollen sich für Geflüchtete engagieren? 

  • Eine Liste mit Ansprechpartnern für das Thema Ehrenamt in den Kommunen bietet diese Tabelle (PDF).

Weitere Informationen: 

Spenden:

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialamt (соціальна служба та виплати / социальная служба и выплаты)

Eine Registrierung bzw. Anmeldung ist unter anderem Voraussetzung für eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (Grundsicherung), dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine mögliche Kindergeldzahlung, aber auch für die Vermittlung anderer Hilfen oder einer Unterkunft.

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Deutsch lernen (вивчення німецької / изучение немецкого)

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Gesundheit (медична допомога / медицинская помощь)

Hinweise zu Hilfestellungen bieten:

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Arbeit (пошук роботи та працевлаштування / поиск работы и трудоустройство)

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Kindertagesstätte und Schule (дитячий садочок та навчання в школі / детский сад и учеба в школе)

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Wohnen (проживання / проживание)

Zum Themenfeld Unterkünfte bei Privatpersonen und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es Hinweise unter anderem auf Unterseiten des bundesweiten Hilfe-Portals "germany4ukraine.de" in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch: UnterkunftЖитло, Жилье, Where to stay.

Dort werden nach Registrierung Kontakte zwischen Interessierten und Anbietern vermittelt (Online-Formular zum Ausfüllen in vier Sprachen im Menü oben rechts wählbar), konkret außerdem hier (externer Partner).

In einigen Kommunen liegen darüber hinaus eigene Handreichungen vor, so zum Beispiel in der Landeshauptstadt Magdeburg (Informationsblatt "In eine eigene Wohnung ziehen", dreisprachig innerhalb einer Datei).

Weitere Hinweise sind auch zu finden bei „Haus & Grund“ sowie bei „Immowelt“ insbesondere für Vermieter.

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Ausbildung und Studium (навчання в коледжі й університеті / учеба в колледже и университете)

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Gewaltschutz (захист від насильства / защита от насилия)

Zum Schutz von besonders von Gewalt und Kriminalität gefährdete Gruppen wie Frauen und Kinder haben Sachsen-Anhalt und bundesweite Projekte mehrsprachige Informationen verfügbar gemacht. 

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Hilfreiche Links / FAQ (корисні посилання та поширені питання / полезные ссылки и часто задаваемые вопросы)

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