Menu
menu

UKRAINE News: 29.959 Kriegsflüchtlinge aus dem Land in Sachsen-Anhalt offiziell aufgenommen

Bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist in Sachsen-Anhalt die Marke von 30.000 Menschen fast erreicht worden. Allerdings steigt die Gesamtzahl seit einigen Monaten nur noch geringfügig an, mitunter ist sie je nach Stichtag rechnerisch sogar rückläufig.

So wurden den Kommunen zufolge bisher 29.959 dieser Flüchtlinge direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen. Darunter sind mindestens 2.454 Mädchen und Jungen im Kindergarten- und 6.656 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 11. September 2023, 15.00 Uhr) – siehe Aktuelle Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalts.

In der Zwischenunterkunft des Landes halten sich den Angaben zufolge derzeit fünf Kriegsflüchtlinge auf (Stand: 12. September 2023, 10.00 Uhr). Als einzige Zwischenunterbringung in Sachsen-Anhalt dient das Hotel Ambiente in Halberstadt (Landkreis Harz).

Die Zahl der aufgenommenen Ukraine-Flüchtlinge unterliegt ständigen Veränderungen durch Ein- und Ausreisen, wie das Innenministerium erläuterte. Nach wie vor träfen kontinuierlich Flüchtlinge aus der Ukaine in Sachsen-Anhalt ein, um hier Schutz zu suchen. Zugleich würden Kriegsflüchtlinge in die Ukraine zurück- oder in andere Staaten weiterreisen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte nähmen in Abständen Prüfungen und Bereinigungen des Personenbestandes vor, um Kriegsflüchtlinge aus der Statistik zu streichen, die sich nicht mehr in Sachsen-Anhalt aufhalten.

Zum Vergleich: Bei den Aufnahmezahlen in Sachsen-Anhalt wurde der Wert vom Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen im Jahr 2015 mit damals 34.340 Personen in Sachsen-Anhalt statistisch annähernd erreicht. Dabei handelte es sich jedoch um offiziell registrierte Asylbewerber. Aktuell brauchen Flüchtlinge aus der Ukraine dagegen keinen Asylantrag zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen zu stellen. Für sie gilt eine Ausnahmeregelung.

Kontakt: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17.Juni“, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567 5514, E-Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

18. September 2023

UKRAINE News: Erwerbstätigkeit von ukrainischen Flüchtlingen steigt nach einem Jahr auf 28 Prozent – fast die Hälfte ist überqualifiziert

Einer Studie zufolge waren Anfang 2023 von allen ukrainischen Flüchtlingen im arbeitsfähigen Alter 18 Prozent erwerbstätig, ein leichter Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zu einer ersten Befragung im Herbst 2022. Die Erwerbstätigenquote steige jedoch ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten deutlich auf 28 Prozent, erläuterte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Pressemitteilung).

Fast die Hälfte der erwerbstätigen ukrainischen Geflüchteten sei in Berufen tätig, für die sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt formal überqualifiziert seien, hieß es weiter. Zudem würden sie unterdurchschnittlich verdienen: Die mittleren Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten ukrainischen Geflüchteten lägen mit 2.550 Euro deutlich unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (3.516 Euro). Zudem gestalte sich bei Frauen und vor allem bei Müttern mit Kleinkindern die Arbeitsmarktintegration schwieriger als bei den Männern.

Dagegen würden mitgebrachte Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung die Arbeitsmarktchancen und Verdienste der ukrainischen Geflüchteten erhöhen. Ferner hätten diejenigen, die einen Deutschsprachkurs mit fortgeschrittenem Niveau beenden, eine um 21 Prozentpunkte höhere Erwerbstätigenquote als Geflüchtete, die keinen Sprachkurs absolvieren.

Die Analyse beruht auf einer repräsentativen Befragung von rund 6.000 ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren, die sich seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland aufhalten – zur Studie (PDF-Datei mit Grafiken und Tabellen).

Kontakt: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, Telefon: +49 911 1790, E-Mail: IAB@iab.de

9. August 2023

UKRAINE News: Fast jeder zweite ukrainische Flüchtling will laut Umfrage länger in Deutschland bleiben – fünf Prozent mehr als 2022

Mit zunehmender Dauer des Krieges in der Ukraine wollen mehr Flüchtlinge aus dem Land längere Zeit in Deutschland bleiben. So hätten einer umfangreichen Befragung zufolge Anfang dieses Jahres rund 44 Prozent von ihnen solche Bleibeabsichten geäußert, wie aus einer Studie hervorgeht.

Obwohl bisher nicht klar sei, ob und für wie lange das derzeit bis März 2024 befristete Aufenthaltsrecht für Ukrainerinnen und Ukrainer verlängert wird, beabsichtige somit fast die Hälfte der Geflüchteten längerfristig (zumindest noch einige Jahre oder sogar für immer) in Deutschland zu bleiben (gemeinsame Pressemitteilung der Herausgeber der Studie). Gegenüber dem Spätsommer 2022 seien dies fünf Prozentpunkte mehr.

Von den Personen, die nicht für immer in Deutschland bleiben möchten, planten 38 Prozent, nach Kriegsende in die Ukraine zurückzukehren, weitere 30 Prozent wollten einen engen Kontakt nach Deutschland halten und zumindest zeitweise hier leben. Eine große Rolle für die Bleibeabsichten würde die familiäre Situation und die soziale Integration spielen.

Seit Februar 2022 seien mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. „Die Lebensbedingungen und Teilhabechancen dieser Geflüchteten haben sich hierzulande seitdem verbessert“, hieß es zusammenfassend. Unter anderem besuchte zu Beginn des Jahres 2023 die Mehrheit von ihnen einen Sprach- oder Integrationskurs oder habe diesen bereits abgeschlossen. Fast vier von fünf geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern würden in einer privaten Wohnung oder einem Haus wohnen.

Es handelt sich um die zweite Befragungswelle der Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“, einem gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Bereits im vergangenen Spätsommer wurden mehr als 11.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Alter zwischen 18 und 70 Jahren in ganz Deutschland befragt, Anfang 2023 dann erneut fast 7.000 Personen dieser Gruppe, um die aktuellen Lebensbedingungen und Veränderungen zu dokumentieren.

Insbesondere beim Erlernen der deutschen Sprache gebe es bis Anfang 2023 deutliche Fortschritte: Drei von vier ukrainischen Geflüchteten hätten zu diesem Zeitpunkt einen oder mehrere Deutsch- oder Integrationskurse besucht oder bereits abgeschlossen. Ferner sei die Erwerbstätigkeitsquote etwas gestiegen: 18 Prozent der 18- bis 64-Jährigen würden Anfang 2023 einer Beschäftigung nachgehen, im Spätsommer 2022 seien es 17 Prozent gewesen.

Der Befragung zufolge machen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil der Geflüchteten aus. Demnach sei etwa jede zweite Ukrainerin mit einem minderjährigen Kind oder mehreren nach Deutschland gekommen, knapp die Hälfte der Kinder sei jünger als zehn Jahre. Während fast alle schulpflichtigen Kinder aus der Ukraine eine Schule besuchen würden, nähmen nur wenige Eltern die Kindertagesbetreuung in Anspruch, auch wenn die Nutzung wachse (zur vollständigen Studie).

Kontakt u.a.: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Friedrich-Ebert-Allee 4, 65185 Wiesbaden, Telefon: +49 611 75 2235, E-Mail: service@bib.bund.de

14. Juli 2023

UKRAINE News: Weiterhin Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge von ukrainischen Flüchtlingen – Bundeseinheitliche Anträge seit 1. Juli möglich

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ukrainischer Geflüchteter verständigt. Entsprechend können anerkannte geflüchtete Fahrzeughalter aus der Ukraine, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, Ausnahmegenehmigungen von der Kfz-Zulassungspflicht bekommen.

Dafür müssen sie gültige Fahrzeugpapiere, eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine bestandene Sicherheitsüberprüfung nachweisen. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2023

Folglich kann der genannte Personenkreis nach der Außerkraftsetzung der großzügigen, allein in Sachsen-Anhalt geltenden Regelung am 30. Juni 2023 bundeseinheitlich Anträge für die Erteilung von Ausnahmen beim Landesverwaltungsamt in Halle stellen. 

Die Ausnahmegenehmigung kann mit einer Befristung höchstens bis zum 31. März 2024 und für die Dauer der Gültigkeit einer Grenzversicherung bzw. der Grünen Karte erteilt werden. Danach gilt die Zulassungspflicht auch für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland uneingeschränkt.

–    die vollständige Mitteilung
–    weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales (Інформація для біженців)

2. Juli 2023

UKRAINE News: Ukraine-Verordnung wurde bis weit in das Jahr 2024 verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist ein weiteres Mal um mehrere Monate verlängert und die Neufassung veröffentlicht worden. Dabei geht es im Kern darum, dass der umfasste Personenkreis zeitweise ab Eintritt in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit wird.

Diese Ausnahme gilt nach derzeitigem Stand für erstmalige Einreisen bis zum 2. Juni 2024 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 4. März 2024 (weitere Erläuterungen siehe u.a. „Fragen und Antworten“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/Stand: 1. Dezember 2022).

Kontakt: Die Bürgerkommunikation des BMI stellte zahlreiche Informationen online zur Verfügung, außerdem für allgemeine Anfragen erreichbar unter Telefon +49 228 996810 und +49 30 186820.

- die aktuelle Fassung der Verordnung / Bundesgesetzblatt

23. Juni 2023

UKRAINE News: Kinderzahlen in Folge des Krieges in der Ukraine gestiegen – Land stellt zusätzliches Geld für Kindertagesstätten zur Verfügung

Wegen der Aufnahme von ukrainischen Kindern will das Sozialministerium Sachsen-Anhalts von Mitte Juni an den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt rund 5,5 Millionen Euro für die Monate Januar bis Juni zur Verfügung stellen. Hintergrund sei, dass diese Kinder noch nicht in der jährlichen Zuweisung der Landespauschalen im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes zugrundeliegenden Statistik berücksichtigt wurden (Pressemitteilung). Der Stichtag für die Pauschalen war der 1. März 2022 gewesen. Der Finanzausschuss des Landtages habe den Weg für das Geld nun freigemacht. 

„Sachsen-Anhalt bietet Geflüchteten aus der Ukraine einen Ort der Sicherheit und eine Zukunftsperspektive“, sagte Ministerin Petra Grimm-Benne. Insbesondere Kinder würden nach der Flucht gute Bildungs- und Betreuungsangebote benötigen, „damit sie zur Ruhe kommen können und bei ihrer Integration unterstützt werden“.

Mit den zusätzlichen Finanzmitteln für die Landkreise und kreisfreien Städte wolle das Land dazu beitragen, dass möglichst viele ukrainische Kinder in den Kindertagesstätten „ankommen“. Alle Mädchen und Jungen sollen die gleichen Startchancen für einen erfolgreichen Lebensweg erhalten.

Den Angaben zufolge besuchten Ende April 2023 1.911 Kinder, deren Familien aus der Ukraine flüchten mussten, eine Kindertageseinrichtung in Sachsen-Anhalt.

Kontakt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Pressestelle, Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-4608, E-Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

13. Juni 2023

UKRAINE News: EU-Außenbeauftragter Borrell: Finanzielle Folgen für europäische Regierungen und Bürger deutlich höher als eigentliche Ukraine-Unterstützung

Der EU-Außenbeauftragte und Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, hat die Kosten der Ukraine-Hilfe sowie die finanziellen Folgen für die Bevölkerung in Europa beziffert. Wenn man die gesamte militärische, zivile, wirtschaftliche, finanzielle und humanitäre Unterstützung addiere, betrage die Unterstützung zugunsten der Ukraine etwa 60 Milliarden Euro für Europa, sagte er auf der Sicherheitskonferenz „Shangri-La-Dialog“ Anfang Juni in Singapur laut Redemanuskript.

Wenn die Unterstützung einbezogen werde, die die europäischen Regierungen zahlen mussten, um ihren eigenen Familien und Unternehmen zu helfen, sich den hohen Preisen für Strom, Nahrungsmittel zu stellen, lägen die Subventionen „an unser Volk, um den Folgen des Krieges zu begegnen“, bei 700 Milliarden Euro – zehnmal mehr als die Unterstützung für die Ukraine, sagte Borrell weiter.
Damit werde deutlich, dass die „Folgen dieses Krieges nicht auf das Geschehen in der Ukraine reduziert sind, sondern auf die Schockwellen, die der Krieg überall auf der Welt auslöst“. Zudem sagte Borrell, dass in den vergangenen 15 Monaten in Europa „politische Tabus“ gebrochen worden seien.

(Redaktionelle Anmerkung: Borrells Redemanuskript auf der Internetseite des Diplomatischen Dienstes der EU automatisch übersetzt in Deutsch vom Dienst „eTranslation“ der EU-Kommission.)

Kontakt: Leitender Sprecher für Außen- und Sicherheitspolitik, Peter Stano, Telefon: +32 460754553, E-Mail: peter.stano@ec.europa.eu;
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Hauptgebäude, 9A Rond Point Schuman, 1000 Brüssel, Belgien; Telefon: +32 25841111

8. Juni 2023

UKRAINE News: Große Unterschiede bei Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge im europäischen Vergleich

In einem ausführlichen Beitrag hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in verschiedenen europäischen Staaten miteinander verglichen. Wie der Online-Artikel ergab, fallen etwa Sozialleistungen für diese Flüchtlinge in den beispielhaft untersuchten Ländern Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Rumänien und Schweiz sehr unterschiedlich aus. 

Seit Beginn des Krieges im Februar 2022 wurde mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Ukraine zur Flucht gezwungen, wie es in dem Text „Welche Sozialleistungen es für Ukraine-Geflüchtete in Europa gibt“ heißt. Etwa 8,3 Millionen Menschen aus dem Land würden mittlerweile in europäischen Staaten leben (Stand: 30.05.2023), darunter etwa eine Million in Deutschland

Bislang seien dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) zufolge rund zwölf Millionen Menschen aus der Ukraine über Polen geflohen, dauerhaft wären in dem ukrainischen Nachbarland 1,6 Millionen Flüchtlinge geblieben. Registrierte Geflüchtete hätten in Polen unter anderem die Möglichkeit, eine Einmalzahlung von 300 Złoty (etwa 66 Euro) sowie Kindergeld in Höhe von umgerechnet 110 Euro pro Kind und Monat zu beantragen. 

In Tschechien seien die Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. März 2024 verlängert worden. Alle, die ihren Schutzstatus behalten wollen, müssten sich online registrieren und ein Visum abholen. Im Gegenzug seien sie kostenlos krankenversichert und könnten arbeiten, studieren oder Kindertagesstätten und Schulen besuchen. 

Die Schweiz vergebe den Schutzstatus S an ukrainische Geflüchtete. Bisher hätten mehr als 80.000 Ukrainer diese Kategorie bekommen. Sie beinhalte den Anspruch auf Unterbringung, finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen könne, erhalte Sozialhilfe vom zugewiesenen Kanton. Diese liege jedoch deutlich niedriger als für die einheimische Bevölkerung – nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zwischen 30 und 60 Prozent. 

In Rumänien halten sich laut MDR von insgesamt rund drei Millionen Menschen, die über die ukrainisch-rumänische Grenze geflohen sind, noch etwa 94.000 im Land auf. Die Ukrainer genießen in Rumänien ein sogenanntes temporäres Aufenthaltsrecht. Damit müssten sie keinen Asylantrag stellen und könnten kostenlos zum Arzt gehen und ihre Kinder auf eine rumänische Schule schicken. Die staatlichen Beihilfen seien seit Mai 2023 gekürzt.

– Kontakt zu den Autoren Andreas Sandig und Alicia Müller von MDR AKTUELL

2. Juni 2023

Aktuell (актуальна інформація / актуальная информация)

Hier finden Sie die aktuellen Meldungen zur Ukraine-Krise auf Bundes- und Landesebene.
Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und sind danach in den Themenrubriken auf dieser Seite abrufbar.

Nachrichtenzeitraum: 02.06.23  18.09.23

zurück

Sozialgesetzbuch / Grundsicherung (базові виплати згідно з Соціальним кодексом - SGB II / базовые выплаты согласно Социальному кодексу - SGB II)

Geflüchtete aus der Ukraine haben seit dem 01. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II-Leistungen). Das örtliche Jobcenter unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen. Die Leistungen des SGB II orientieren sich am Einzelfall. Geflüchtete aus der Ukraine, die zuvor Asylbewerberleistungen bezogen haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Dies geschieht automatisch. Die Jobcenter werden aber weitere Angaben benötigen.

Anspruchsberechtigt sind Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits vor dem 01. Juni 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind bzw. bereits den Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diese Dokumente werden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Fiktionsbescheinigung nach dem 01. Juni 2022 ausgestellt werden, ist das Jobcenter in der Regel erst ab dem Folgemonat der Ausstellung für die Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Bitte stellen Sie einen gesonderten Antrag beim Jobcenter.

Die Asylbewerberleistungsbehörden unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Es drohen somit keine Versorgungslücken. Haben Sie bisher keine Asylbewerberleistungen erhalten, so ist ein gesonderter Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich, um dort Leistungen zu beziehen. Dieser kann auch formlos gestellt werden. 

In den oben genannten Dokumenten erfahren Sie mehr über:

  • Krankenkassenwahl / Rentenversicherungsnummer
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Bankkonto
  • Kindergeld
  • Ukrainische Altersrente

Zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben der LAMSA e.V. und das Sozialministerium Sachsen-Anhalts ein zweisprachiges Merkblatt herausgegeben (Освіта та суспільне життя – стають для Вас та дітей ближчими) - Stand: 29.09.2022.

zurück

Ansprechpersonen und Beratungsstellen (контактні особи та консультації / контактные лица и консультации)

zurück

Engagement für Geflüchtete (для тих, хто бажає допомогти біженцям / для тех, кто желает помочь беженцам)

Sie wollen sich für Geflüchtete engagieren? 

Weitere Informationen: 

Spenden:

Allgemeine Hinweise:

zurück

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialamt (соціальна служба та виплати / социальная служба и выплаты)

Eine Registrierung bzw. Anmeldung ist unter anderem Voraussetzung für eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (Grundsicherung), dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine mögliche Kindergeldzahlung, aber auch für die Vermittlung anderer Hilfen oder einer Unterkunft.

zurück

Deutsch lernen (вивчення німецької / изучение немецкого)

zurück

Gesundheit (медична допомога / медицинская помощь)

Hinweise zu Hilfestellungen bieten:

zurück

Arbeit (пошук роботи та працевлаштування / поиск работы и трудоустройство)

zurück

Kindertagesstätte und Schule (дитячий садочок та навчання в школі / детский сад и учеба в школе)

zurück

Wohnen (проживання / проживание)

Zum Themenfeld Unterkünfte bei Privatpersonen und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es Hinweise unter anderem auf Unterseiten des bundesweiten Hilfe-Portals "germany4ukraine.de" in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch: UnterkunftЖитло, Жилье, Where to stay.

Dort werden nach Registrierung Kontakte zwischen Interessierten und Anbietern vermittelt (Online-Formular zum Ausfüllen in vier Sprachen im Menü oben rechts wählbar), konkret außerdem hier (externer Partner/"Helfende Wände").

In einigen Kommunen liegen darüber hinaus eigene Handreichungen vor, so zum Beispiel in der Landeshauptstadt Magdeburg (Informationsblatt "In eine eigene Wohnung ziehen", dreisprachig innerhalb einer Datei).

Weitere Hinweise sind auch zu finden bei „Haus & Grund“ sowie bei „Immowelt“ insbesondere für Vermieter.

zurück

Ausbildung und Studium (навчання в коледжі й університеті / учеба в колледже и университете)

zurück

Gewaltschutz (захист від насильства / защита от насилия)

Zum Schutz von besonders von Gewalt und Kriminalität gefährdete Gruppen wie Frauen und Kinder haben Sachsen-Anhalt und bundesweite Projekte mehrsprachige Informationen verfügbar gemacht. 

zurück

Hilfreiche Links / FAQ (корисні посилання та поширені питання / полезные ссылки и часто задаваемые вопросы)

zurück