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Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Bundesbeauftragte informiert über Voraussetzungen und Ablauf einer Einbürgerung – AGSA begrüßt neue Regelungen

Zum Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 ist eine bundesweite Einbürgerungskampagne gestartet worden. In deren Rahmen wird unter anderem umfassend über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung informiert.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Antirassismusbeauftragte, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, informiert seit dem 27. Juni auf der neuen Internetseite www.einbürgerung.de über alle Fragen einer Einbürgerung. Ausführliche Informationen auf Deutsch und Englisch bietet auch die Broschüre „Mein Weg zum deutschen Pass“, die auf dem Publikationsportal der Bundesregierung erhältlich ist. Eine Kurzversion ist dort ebenfalls bestellbar (Pressemitteilung).

„Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet: Heute ist ein historischer Tag für unser modernes Einwanderungsland. Wir haben endlich ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit“, erklärte Staatsministerin Reem Alabali-Radovan in der Mitteilung. Einbürgerung bedeute Teilhabe, gleiche Rechte und Pflichten für alle, die hier leben und die Zukunft unseres Landes mitgestalten. Es geht um Zugehörigkeit, Respekt und eine gute Perspektive. Mit dem neuen Gesetz würden auch Anreize zur Integration geschaffen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts war den Angaben zufolge am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und am 19. Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet worden. Laut Gesetz ist eine Regel-Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

Zu den Voraussetzungen gehören beispielsweise die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Einbürgerungsinteressierte müssen sich ferner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, bekennen.

Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (AGSA) lobte die neuen Regelungen, wies aber auch auf offene Fragen und Skepsis hin. „Wir begrüßen das Gesetz als Zeichen einer modernen offenen Gesellschaft. Das Verbot der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist abgeschafft und die Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden“, erklärte die AGSA auf ihrer Internetseite.

Insgesamt seien die Regeln zur Sicherung des Lebensunterhalts verschärft worden. „Engagierte aus unseren Mitgliedsorganisationen zeigen sich besorgt, dass Personen, die die Inanspruchnahme von Leistungen nicht zu vertreten haben, mit dem neuen Gesetz eine Benachteiligung erfahren könnten – z.B. behinderte Menschen und Frauen. Wie steht es beispielsweise um pflegende Angehörige, die in der Regel Frauen sind, wie steht es um Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, aber auch alleinerziehende Mütter, die wegen der von ihnen ausgeübten Familienpflegezeit auf ergänzende Leistungen angewiesen sind? Wir hoffen, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht für Leistungsbezug in unverschuldeten Lebenssituationen hier auf jeden Fall nachreguliert – oder aber unmissverständlicher ausgelegt wird.“

Kontakt zum Bürgerservice der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Telefon +49 30 18 400-1640), E-Mail service-integration@bk.bund.de