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Aufgabenteilung in Sachsen-Anhalt

Ausländerbehörde

Ausländerbehörden bestehen in Sachsen-Anhalt in jedem Landkreis oder jeder kreisfreien Stadt und sind zuständig für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz.

Übersicht der Ausländerbehörden >>

Aufenthaltsgesetz: die jeweils aktuelle Fassung ist u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.

Innenministerium

Die Referate 34 und 35 des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt sind verantwortlich für die Umsetzung des Flüchtlings- und Vertriebenenrechts, des Ausländer- und Asylrechts sowie für Fragen der Integration.

Den Organisationsplan des Ministeriums (Stand: 15. Februar 2019) finden sie hier.

Sozialministerium

Die Integration ist - wie schon die Bezeichnung des Ressorts belegt - ein wichtiges Aufgabenfeld des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration. So übt Staatssekretärin Susi Möbbeck zugleich die Funktion der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt aus.

Den Organisationsplan des Ministeriums (Stand: 1. Oktober 2020) finden sie hier.