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Informationen über das Kindergeld

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Es wird monatlich in folgender Höhe gezahlt (Stand: 1. Juli 2019):                  

  • für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro                 
  • für das dritte Kind 210 Euro                  
  • für jedes weitere Kind 235 Euro

 

Welchen Anspruch haben Zuwanderinnen und Zuwanderer?

Das Kindergeld erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Für den Kindergeldanspruch kommt es auf den Aufenthaltsstatus des kindergeldberechtigten Elternteils an.

Anspruch auf Kindergeld haben:

  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen sowie einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Anspruch auf Kindergeld, aufgrund internationaler Abkommen auch unabhängig vom Aufenthaltstitel, zum Beispiel als Asylbewerberin und Asylbewerber oder mit einer Duldung, haben:

  • Ausländerinnen und Ausländer aus der Türkei und der Schweiz
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Serbien und Kosovo, Montenegro, Bosnien- Herzegowina, Marokko, Tunesien, Algerien.

Kein Kindergeld erhalten ausländische Eltern mit einer:

  • Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung,
  • als Ausländerin oder Ausländer, mit einem von vornherein zeitlich begrenzten Aufenthalt
  • Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum (die Bundesagentur für Arbeit hat auf Grund der Beschäftigungsverordnung die Beschäftigung nur für eine begrenzte Zeit erlaubt, zum Beispiel Saisonarbeiter oder Au pair).

Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann Kindergeld erst nach einem rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren erhalten.