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Kinder und Bildung

Frühkindliche Förderung

Mit Gleichaltrigen lernen und spielen: Fröhlicher kann Integration nicht sein. Sachsen-Anhalt hat mit seinem Kinderförderungsgesetz, dem bundesweit besten Gesetz zur Kinderbetreuung, dafür die besten Voraussetzungen geschaffen. Es garantiert allen Kindern von der Geburt bis zum Alter von 14 Jahren, deren Eltern im Land leben und berufstätig oder in Ausbildung sind, eine Ganztagsbetreuung von wöchentlich 50 Stunden. Allen anderen Jungen und Mädchen werden täglich bis zu fünf Stunden Förderung und Betreuung geboten.  

Für Kinder mit Migrationshintergrund bietet der Besuch einer Kindereinrichtung zugleich eine gute Möglichkeit, das neue Heimatland kennen zu lernen, mit Gleichaltrigen zu spielen, Kontakte zu schließen und die deutsche Sprache zu erlernen.

Ein Schwerpunkt der frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt ist die Förderung der Sprachentwicklung. Um herauszufinden, welche Kinder eine zusätzliche individuelle Hilfe benötigen, werden seit 2010 für Kinder zwei Jahre vor der Einschulung Sprachtests durchgeführt.

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Integration durch Bildung

Vielfalt gemeinsam leben - Sachsen-Anhalt bietet für Familien mit Kindern hervorragende Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten von den Kindertagesstätten bis zu den Hochschulen und Universitäten. Sachsen-Anhalts Kindereinrichtungen und Schulen bieten vielfältige Bildungsangebote. Kinder mit Migrationshintergrund können beim Spracherwerb individuell gefördert werden. Viele Tagesstätten und Schulen sind engagiert für ein friedliches Zusammenleben, z.B. als „Schulen ohne Rassismus“ und neugierig auf die interkulturellen Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.

Informationen über "Schulen ohne Rassismus" >>

Sprachförderung an den Schulen

Bildung ist der entscheidende Schlüssel zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Integration. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg und damit für gesellschaftliche Integration gehört das Erlernen der deutschen Sprache und der sichere Umgang mit ihr. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihre Potentiale entfalten zu können und damit das Recht auf gleiche Bildungschancen. Ziel aller Maßnahmen ist die Verbesserung der Integration und der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Schulen, die Kinder mit Migrationshintergrund unterrichten, arbeiten in Sachsen-Anhalt nach folgenden Empfehlungen:

  • Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund als Bestandteil des Schulprogramms und unter Berücksichtigung im schulinternen Lehrplan;
  • Intensivierung der Unterrichtsangebote „Deutsch“;
  • Verstärkung der Zusammenarbeit mit Eltern;
  • Verbesserung der Lehrerausbildung und –fortbildung;
  • Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken für Integration.

Grundlage der Fördermaßnahmen ist der „Erlass zur Beschulung von Kindern deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländischer Bürgerinnen und Bürger“ (RdErl. des MK vom 26.07.2001).