Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
Ausführlicher Titel der Richtlinie
"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich"
Kurzbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte im sportlichen Bereich. Gefördert werden hochrangige Wettkämpfe sowie Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere folgende Vorhaben:
- Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
- Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
- Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention und besondere Sportveranstaltungen
Wer kann einen Antrag stellen?
alle rechtsfähigen Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind
Umsetzung
Landesverwaltungsamt
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich max. 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes, die auch Eigenarbeitsleistungen umfassen können.