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Sachsen-Anhalt verlängert aktuelle Corona-Regelungen bis 12. November

Die Landesregierung hat die zunächst bis 7. Oktober befristeten Corona-Vorschriften verlängert und nur geringfügige Änderungen vorgenommen.

Mit der nunmehr beschlossenen sechsten Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung werden die bestehenden Regelungen bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben (Pressemitteilung). Geändert worden seien lediglich die Bezeichnungen der nach der erfolgten Regierungsbildung neu zugeschnittenen Ministerien.

Mit der vorangegangenen Verordnung zur Änderung der 14. Eindämmungsverordnung wurde auch in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit geschaffen, im sogenannten 2-G-Modell Veranstaltungen auszurichten oder in Betrieben anzubieten.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung. Wer sich für ein 2-G-Zugangsmodell entscheidet, kann nur geimpfte und genesene Gäste (dies gilt ebenso für das Personal) sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres empfangen. Dabei brauchen Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Kapazitätsgrenzen nicht mehr eingehalten werden. Vor Beginn muss das Modell beim zuständigen Gesundheitsamt über ein gesondertes Internetformular angemeldet und vor Ort erkennbar gemacht werden.

„Mit dem 2-G-Zugangsmodell wollen wir wieder volle Räume in der Gastronomie, in der Kultur und weiteren Bereichen ermöglichen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Das bisherige 3-G-Modell, das auch getestete und damit ungeimpfte Menschen einbezieht, bleibt unter Einhaltung der Corona-Einschränkungen weiter gültig. – Zur Lesefassung des Regelwerks (30 Seiten)

Im Rahmen der vorangegangenen, vierten Änderungsverordnung waren die Landkreise und kreisfreien Städten angewiesen worden, bei der Entscheidung über Maßnehmen bei einer Inzidenz über 35 künftig neben der Impfquote und der Inzidenz auch die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen. Ferner regelt die Verordnung auch Testpflichten für Schülerinnen und Schüler.

Kontakt: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt/Pressestelle, Hegelstraße 42, 39104 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-6666, E-Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de